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AGB

Diese Liefer- und Verkaufsbedingungen sind integrierender Bestandteil jeder Bestellung und somit Vertragsinhalt. Der Besteller ist an eine von ihm erteilte Bestellung bis zu deren Annahme oder Ablehnung durch uns gebunden. Ein Auftrag gilt als angenommen, wenn nicht bis spätestens 4 Wochen nach Auftragserteilung eine schriftliche Ablehnung unsererseits erfolgt. Sollten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weitere Vereinbarungen mit dem Besteller zum Teil unwirksam sein, so sind der Vertrag und die anderen Bedingungen dennoch gültig.Ein Rücktritt seitens des Auftraggebers kann nur vor der ersten Teillieferung erfolgen, spätestens jedoch einen Monat nach Auftragserteilung. In diesem Fall können wir Schadenersatz wegen Nichterfüllung einschließlich des entgangenen Gewinnes verlangen oder eine Konventionalstrafe in Höhe von 20 % des vereinbarten Kaufpreises fordern. Weiters ist der Besteller in diesem Fall verpflichtet, die entgangene Provision unseres zuständigen Vertreters zu ersetzen, wobei wir diese Provision in eigenem Namen verlangen können.Sollte eine Lieferung aus Gründen, die in unserem Bereich liegen, zum vereinbarten Zeitpunkt nicht erfolgt sein, so kann der Besteller nach Setzung einer schriftlichen Nachfrist von 4 Wochen und abermaligem Lieferverzug vom Vertrag zurücktreten. Für eventuelle Schäden, die durch eine verzögerte Lieferung entstehen kann keine Haftung übernommen werden, soweit uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Sollte der vereinbarte Liefertermin aus Gründen, die in der Sphäre des Bestellers liegen, nicht eingehalten werden können, „haftet" der Besteller für sämtliche uns dadurch entstehenden Unkosten. Dies gilt auch für den Fall, dass nur Teillieferungen möglich sind. Erfolgen nach Lieferfristüberschreitungen, die durch den Besteller verursacht werden, Kostensteigerungen, so sind diese zur Gänze vom Besteller zu tragen. Bei vereinbarten Lieferungen „frei", obliegt die Auswahl des Transportmittels ausschließlich uns. Bei Lieferungen „Auf Abruf" ist der Besteller verpflichtet, die gewünschte Lieferung spätestens 6 Wochen vor dem gewünschten Liefertermin bekanntzugeben, andernfalls er mit einer entsprechenden Lieferfristüberschreitung zu rechnen hätte. Erfolgt der Abruf nicht innerhalb eines (z.B.) halben Jahres nach Auftragserteilung so sind wir berechtigt, fristlos vom Vertrag zurückzutreten.

Bei einem Auftrag mit Pönale verfällt diese, wenn der Kunde Veränderungen bei diesem Auftrag vornimmt.

Geringfügige Leistungsänderungen

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistung- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (z. B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.)


Wir sind berechtigt für erbrachte Leistungen Teilrechnungen zu stellen, insbesondere dann, wenn ein abgeschlossener Teilbereich des Auftrages erfüllt ist oder wenn unangemessene Verzögerungen an der Baustelle auftreten, die in der Sphäre des Bestellers liegen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen beginnen in jedem Fall aber erst mit dem Tag der Erbringung der letzten Leistung bzw. Lieferung zu laufen.

Der Besteller trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Untergangs, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder weiterveräußert werden. Im Exekutionsfall sind wir vom Besteller unverzüglich zu verständigen. Dieser hat die Vollzugsorgane über die Eigentumsverhältnisse aufzuklären.Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.

Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

Bei Verbrauchergeschäften können wir uns bei einer Gattungsschuld von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so erfüllen wir Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist im Sinne der §§ 377 f UGB die Ware nach der Ablieferung vom Besteller unverzüglich zu untersuchen, sobald es der ordnungsgemäße Geschäftsgang erlaubt. Festgestellte Mängel sind sodann binnen angemessener Frist anzuzeigen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und kann der Besteller insbesondere Ansprüche nach §§ 377 Abs. 2 UGB nicht mehr geltend machen.

Schadensersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird. Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängigen Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.Die Zahlung hat in barem Geld, Bank- oder Postschecküberweisung entsprechend den Bedingungen der Bestellung zu erfolgen und wirkt nur schuldbefreiend, wenn sie abzugs- und spesenfrei an uns direkt bzw. die bekannt gegebene Bankverbindung erfolgt ist. Bei der Verzögerung der Zahlung von Geldforderungen durch einen Unternehmer aus unternehmensbezogenen Geschäften beträgt der gesetzliche Zinssatz 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB). Bei Nettopreisvereinbarungen wurden bereits sämtliche Rabatte, Abholrabatt und Skonto in Abzug gebracht und sind daher innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungserhalt ohne jeden Abzug zahlbar.Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Katalog, Prospekt, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wels.Ausschließlicher Gerichtsstand ist für beide Teile für sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist das für unseren Firmensitz „4623 Gunskirchen" sachlich zuständige Gericht.

Nutzungsbedingungen

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